Wie schnell ist man im Eifer des Gefechts mit dem Cuttermesser über die Fingerkuppe gerutscht oder hat man Ammoniak ins Auge bekommen? Ereignet sich ein Unfall, ist eine schnelle und fachgerechte Erste Hilfe für den Verletzten unter Umständen überlebenswichtig. Jeder Verletzte hat Anspruch auf Erste Hilfe und bei jedem Unfall im Betrieb muss diese gewährleistet sein. Dies ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Unternehmers. Arbeitsunfälle sind teuer. Eine qualifizierte Erste Hilfe mit hochwertigem Material dient der Genesung des Patienten und hilft Folgekosten einzusparen.
Alle Arbeitsstätten, sei es in der Großindustrie, im Handwerksbetrieb, als Kleinunternehmen oder im Öffentlichen Dienst, unterliegen der Arbeitsstättenverordnung. Grundsätzliche Anforderungen an Erste-Hilfe-Einrichtungen und Erste-Hilfe-Material in Betrieben ergeben sich aus der Unfall-verhütungsvorschrift BGV A1 „Grundsätze der Prävention“, analog für Länder und Gemeinden GUV.Va1. Die Richtlinie BGR A1 sieht Konkretisierungen und Erläuterungen hierzu vor.
Hierfür ist es notwendig, dass geeignetes Erste-Hilfe-Material vorhanden und leicht erreichbar ist. In unserem neuen Sortiment finden Sie funktionsgerechtes Erste-Hilfe-Material in hoher Qualität vom Erste-Hilfe-Koffer über Schränke bis hin zu Wunderversorgungsprodukten und Sicherheitsleuchten.
Es gehört zu den Pflichten eines Betriebes, Erste-Hilfe-Material in ausreichender Menge bereitzustellen. Dies ist abhängig von der Größe und Art des Betriebs. Geschützt vor Schmutz, Nässe und hohen Temperaturen, sollte sich der Verbandkasten unmittelbar dort befinden, wo es die Bedingungen erfordern. Die maximale Entfernung von ständigen Arbeitsplätzen liegt bei 100 m und höchstens einem Stockwerk. Dabei kann zwischen tragbaren Verbandkästen, als auch Verbandschränken gewählt werden. Mit einem weißen Kreuz auf grünem Grund muss der Standort gekennzeichnet sein.
Betriebsverbandkästen enthalten zusätzliche Elemente, wie sie spezielle Arbeitsunfälle erfordern können (z. B. Fingerkuppen-verbände und Augenkompressen) und können daher nicht durch einen Kfz-Verbandkasten ersetzt werden. Darüber hinaus empfiehlt es sich je nach Bedarf diese Sets zu erweitern z. B. mit Pinzetten, Augenspülflaschen oder Verbrennungsprodukten.
Gebrauchtes Material ist zu entsorgen und muss ersetzt werden. Achten Sie darauf, dass sterile Materialien ein Haltbarkeitsdatum tragen. Nach Ablauf müssen sie ersetzt werden, sonst könnte der Arbeitgeber in die Bredouille geraten.
Verbandkästen und Co. sind wertvolle Mittel zur Hilfeleistung, auf die man sich verlassen muss. Daher sollten sie vorhanden sein, ebenso wie Ersthelfer, die im Notfall direkt eingreifen können.
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Bei den abgebildeten Produkten handelt es sich um Beispiele. Die Größenverhältnisse der Produkte vermitteln, obwohl sie nebeneinander abgebildet sind, nicht die tatsächlichen Unterschiede in den Abmessungen. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abweichungen von abgebildeten Produkten sind möglich. Stand Januar 2024.