Manchmal muss es eben mehr sein, besonders dann, wenn aufgrund hoher Brandgefährdung große Löschmittelmengen benötigt werden. Die voluminösen fahrbaren Löscher sind erhältlich mit allen gängigen Löschmitteln von Pulver über Schaum und CO2 bis Gel, um den verschiedenen Einsatzgebieten gerecht zu werden.
Fahrbare Feuerlöscher können gem. ASR A2.2 eine Maßnahme bei erhöhter Brandgefährdung darstellen. Einsatz und Anzahl von fahrbaren Feuerlöschern wird im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung (gem. § 3 Arbeitsstättenverordnung, ASR A2.2) festgelegt. Für diesen Bereich ist die Nennung der Löschmitteleinheiten völlig unerheblich. Daher haben wir uns entschieden, auf deren Nennung in unseren Prospekten zu verzichten. Sie können diese aber gerne jederzeit bei uns erfragen.
Übrigens: Soll, z.B. aus Gründen der Trinkwasserreinhaltung, ein Wandhydrant gem. ASR A2.2 durch einen fahrbaren Löscher ersetzt werden, so sollte der fahrbare Löscher auch mindestens die anrechenbaren Löschmitteleinheiten von 27 LE erfüllen. Diese Leistung 27 LE wird von sämtlichen fahrbaren Jockel-Schaum- und Pulver-Löschgeräten ab 50 l /kg weit übertroffen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind geeignetes Löschmittel und Löschmittelmenge zur Kompensation eines Wandhydranten zu ermitteln.
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Bei den abgebildeten Produkten handelt es sich um Beispiele. Die Größenverhältnisse der Produkte vermitteln, obwohl sie nebeneinander abgebildet sind, nicht die tatsächlichen Unterschiede in den Abmessungen. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abweichungen von abgebildeten Produkten sind möglich. Stand Januar 2024.