Im Prinzip ist das, was der Gurt in Ihrem Auto ist, der Rauchmelder zu Hause. Ein Rauchmelder detektiert Rauch und schlägt rechtzeitig Alarm. Dies ist vor allem nachts wichtig, denn im Schlaf können wir nichts riechen. Ein Entkommen ist dann oft nicht mehr möglich. Nur ein paar Atemzüge des leisen und oftmals sehr giftigen Rauchs können zum Erstickungstod führen. Rauch ist schnell. Innerhalb kürzester Zeit breiten sich die giftigen Gase, welche durch die vielen Kunststoffe in Haushalten entstehen, aus. In der Regel bleiben nur 2 bis 4 Minuten zur Flucht. Rauch ist dunkel und erschwert das Atmen, so dass man selbst im eigenen Haus die Orientierung verlieren kann.
Rauchmelder geben Ihnen im Brandfall nicht nur den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu rufen. Rauchmelder retten Ihr Leben.
Das vergessene Bügeleisen, Brotkrümel im Toaster, abgebrannte Kerzen in der Dekoschale, Essen auf dem Herd oder überlastete Mehrfachsteckdosen – Brände haben viele Ursachen und leider oft auch verheerende Folgen.
Fast täglich brennt es irgendwo in Deutschland. Ein Wohnungsbrand kann jeden treffen. Oftmals ist noch nicht einmal Unachtsamkeit oder menschliches Versagen die Ursache. Die gestiegene Anzahl an Haushaltsgeräten erhöht das Risiko technischer Defekte und somit auch das Brandrisiko.
Rauchmelder warnen rechtzeitig und das ist besonders nachts wichtig, wenn wir schlafen, denn im Schlaf riechen wir nichts. Rauchmelder geben uns die Möglichkeit, ggf. Maßnahmen zur Brandbekämpfung durch einen Feuerlöscher zu ergreifen und uns, die Familie und die Nachbarn in Sicherheit zu bringen. Jeder Großbrand fängt einmal klein an. Ein Entstehungsbrand kann sich innerhalb von wenigen Minuten zu einem großen Desaster entwickeln.
Ein Rauchmelder ist eine kleine Investition, um Ihr Leben und das Ihrer Familie zu schützen.
Ja, bei normalem Zigarettenkonsum wird kein Alarm ausgelöst. Sollten mehrere Personen zur gleichen Zeit stark rauchen, kann ein Alarm ausgelöst werden. Dann einfach den Melder stummschalten und den Raum durchlüften.
Rauchwarnmelder sind sehr laut. Qualitätsrauchwarnmelder nach DIN EN 14604 erreichen 85dB (A) in Entfernung 3 m. So können sie im Brandfall Menschen aus dem tiefsten Schlaf reißen.
Beide Begriffe meinen das Gleiche. Der fachlich richtige Begriff lautet allerdings Rauchwarnmelder. Das Wort Rauchmelder wird von den meisten allerdings im täglichen Gebrauch verwendet.
In Bundesländern mit Rauchwarnmelderpflicht gibt es eine solche Verpflichtung. Rauchwarnmelder alarmieren im Brandfall rechtzeitig. Auch schlafende Personen werden durch den lauten Alarm aus dem Schlaf gerissen. Bedenken Sie, im Schlaf schläft auch der Geruchssinn. Rauchwarnmelder sind daher lebensrettend. Daher sollten Rauchwarnmelder, unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung, immer installiert werden.
Die Rauchwarnmelderpflicht ist in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer gesetzlich geregelt.
Ja, die Rauchwarnmelderpflicht ist verbindlich. Kommt man dieser Pflicht nicht nach, handelt man rechtswidrig. Auch wenn die Pflicht zurzeit noch nicht kontrolliert wird, kann es dennoch kritisch werden, wenn es bei einem Brand zu einem Personenschaden kommt. Dies könnte zivilrechtlich und versicherungstechnisch weitaus unangenehme Folgen haben. Vor diesem Gesichtspunkt entscheidet jeder richtig, einfach Rauchwarnmelder zu installieren.
In der Regel sind die Eigentümer/Vermieter für den Einbau der Rauchwarnmelder verantwortlich. In Mecklenburg-Vorpommern ist dies anders geregelt. Hier ist der Mieter als „Besitzer“ explizit auch für die Installation von Meldern verantwortlich.
I.d.R. ist der Vermieter für die Wartung zuständig, wenn in der Landesbauordnung nichts anderes geregelt ist.
In folgenden Bundesländern ist die Wartung allerdings Sache des Mieters, wenn der Eigentümer diese Pflicht nicht übernimmt:
In Bundesländern wie Hamburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen regelt die Landesbauordnung nicht, wer für die Wartung zuständig ist. Hier ergibt sich die Verantwortlichkeit für die regelmäßige Wartung aus der Verkehrssicherungs-pflicht des Eigentümers, welche im Mietrecht verankert ist.
Der Vermieter kann im Mietvertrag die Verpflichtung zur Installation und Instandhaltung auf den Mieter übertragen. Allerdings muss der Vermieter sich davon überzeugen, dass der Mieter hierzu in der Lage ist. Da der Vermieter haftet, wenn der Melder im Brandfall nicht funktioniert, ist diese Vorgehensweise nicht zu empfehlen.
In Mecklenburg-Vorpommern ist der Mieter für den Einbau und demzufolge auch für die Wartung zuständig.
Bei der Wartung muss sichergestellt werden, dass die Melder betriebsbereit sind. Die Wartung ist in einem Protokoll zu dokumentieren.
I.d.R. trägt der Vermieter die Kosten für die Anschaffung. Eine Ausnahme bildet derzeit Mecklenburg-Vorpommern. Laut §559 BGB darf der Vermieter diese mit maximal 11% der Investitionskosten auf den Mieter umlegen. Ist der Vermieter auch für die Wartung verantwortlich, darf er die Wartungskosten auf die Nebenkosten umlegen.
Ja, bereits vorhandene Rauchwarnmelder dürfen grundsätzlich weiter benutzt werden. Es wird empfohlen, sich als Eigentümer von der ordnungsgemäßen Ausstattung und Installation sowie der Betriebsbereitschaft zu überzeugen und dies zu dokumentieren. Der Eigentümer ist allerdings nicht verpflichtet, die bestehenden Melder weiter zu verwenden.
Nein, wenn in jedem Schlaf- und Kinderzimmer sowie den Fluchtwegen Brandmelder vorhanden sind, kann auf die Installation von Rauchwarnmeldern verzichtet werden. Die eingesetzten Geräte müssen allerdings auch den einschlägigen Normen entsprechen.
Nein. Jedoch ist es bei größeren Wohneinheiten sinnvoll, die Rauchwarnmelder zu vernetzen. So würde beispielsweise ein Brand im Keller schnell die schlafenden Personen im Dachgeschoss alarmieren.
Nein. In erster Linie sollen Rauchwarnmelder Menschen rechtzeitig warnen, die sich in der betroffenen Nutzungseinheit aufhalten. Achten Sie darauf, ob eine Unterbrechung technisch möglich ist (s. Bedienungsanleitung).
I.d.R. sind Einsätze aufgrund eines Fehlalarms für den Eigentümer oder den Mieter kostenfrei, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Für Menschen mit eingeschränkten Wahrnehmungsvermögen müssen ggf. organisatorische Maßnahmen vorgesehen oder zusätzlich, geeignete Warneinrichtungen wie eine Blitzeinrichtung und Rüttelkissen eingesetzt werden. Das Gesetz schreibt jedoch nur einen Mindestschutz mit herkömmlichen batteriebetriebenen Rauchwarnmeldern nach DIN EN 14604 vor.
Der Eigentümer ist nicht verpflichtet die Extrakosten für eine solche Zusatzausstattung zu übernehmen. Allerdings müssen Krankenkassen die Kosten für spezielle Rauchwarnmelder für Gehörlose übernehmen. So entschied das Bundessozialgericht in einem Urteil im Juni 2014 (Az. B 3 KR 8/13 R).
Laut Anwendungsnorm DIN 14676 und gem. den Landesbauverordnungen der Länder mit Rauchwarnmelderpflicht sind Rauchwarnmelder in allen Schlaf- und Kinderzimmern sowie Gästezimmern und Fluren (und andere Räume), die als Rettungsweg dienen vorzusehen.
Wichtig: Ist das Schlafzimmer grundsätzlich nur über das Wohnzimmer zu erreichen, dann gehört auch ein Melder in das Wohnzimmer. Bedenken Sie, auch auf der Couch vor dem Fernseher bei brennenden Kerzen schläft man schon einmal ein, daher sollte ein Rauchwarnmelder auch unbedingt hier installiert zu werden. Idealerweise werden Rauchwarnmelder in jedem Wohnungsraum bis auf Küche und Bad montiert, um rechtzeitig gewarnt zu werden.
In Küchen und Nassräumen wie Bädern sollte auf Rauchwarnmelder verzichtet werden, da das Risiko von Täuschungsalarmen durch Feuchtigkeit und Dämpfe sehr hoch ist. Außerdem würde die Feuchtigkeit vor allem im Badezimmer langfristig die Elektronik angreifen. Falls Sie die Küche ebenfalls überwachen möchten, empfehlen wir Hitzemelder. Was sie tun sollten, wenn die Küche gleichzeitig Ihr Fluchtweg ist, erfahren Sie bei der Beantwortung der nächsten Frage.
Wird die Küche als Fluchtweg von dahinter liegenden Schlafräumen genutzt, dann ist die Küche ebenfalls mit einem Rauchwarnmelder auszustatten. In diesen Fällen kann eine Wandmontage, bei der der Rauch den Melder später erreicht, sinnvoll sein. In diesem Fall muss der Rauchwarnmelder für die Wandmontage geeignet sein. Montieren Sie den Melder gemäß der Bedienungsanleitung des Herstellers.
Grundsätzlich ja. Beachten Sie jedoch, dass hohe Staubentwicklung, Zugluft, Temperaturschwankungen, etc. das Risiko von Fehlalarmen erhöhen. Achten Sie auch auf die Umgebungstemperatur. Die meisten Rauchwarnmelder sind von +5°C bis +50°C einsetzbar und dürfen keinen großen Temperaturschwankungen ausgesetzt werden. Kondensierendes Wasser könnte den Melder beeinträchtigen. Am besten, Sie fragen eine geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder.
Gem. Anwendungsnorm DIN 14676 sind allg. genutzte Räumlichkeiten wie Keller, Speicher und Treppenräume in Mehrfamilienhäusern keiner Wohnung direkt zugeordnet und auch nicht für den dauerhaften Aufenthalt von Personen vorgesehen. Daher ist davon auszugehen, dass die Personen über ihre volle Wahrnehmungsfähigkeit verfügen und in der Lage sind, Brandgefahren rechtzeitig zu erkennen. Daher sind Rauchwarnmelder hier nicht verpflichtend vorzusehen.
Tipp: Achten Sie darauf, dass das Treppenhaus frei von Brandlasten ist. Fahrräder, Kinderwagen, Schuhschränke, etc. gehören nicht hierher. Der Eigentümer ist hierfür verantwortlich.
Ja, Rauchwarnmelder gehören immer an die Decke. Rauch steigt nach oben und konzentriert sich an der Decke. Nur hier kann er wirksam detektiert werden.
Bei einer Wandmontage wird Rauch erst später detektiert. Dennoch kann diese in Ausnahmefällen sinnvoll sein, wenn z.B. ein Rauchwarnmelder in der Küche montiert werden muss und diese auch als Fluchtweg genutzt werden muss. In diesem Fall muss der Melder hierfür zugelassen sein. Dies ist in der Bedienungsanleitung des Herstellers dokumentiert oder es muss ein separater Eignungsnachweis des Herstellers vorliegen.
Auch der genaue Montageort an der Wand ist einzuhalten. Fragen Sie in solchen Fällen unbedingt eine Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder. Sie hilft Ihnen gerne weiter.
Die fachgerechte Montage von Rauchwarnmeldern ist in der Anwendungsnorm DIN 14676 geregelt. Geprüfte Fachkräfte für Rauchwarnmelder nach dieser DIN wissen, wie sich Brandrauch verhält und wo der Melder hängen muss. Die DIN regelt z.B. auch, wo Melder in engen Fluren, Räumen mit hohen Decken und Zimmern mit Galerien anzubringen sind. Eine geprüfte Fachkraft kann Sie zudem kompetent beraten und Ihren Rauchwarnmelder DIN gerecht warten.
Beachten Sie unbedingt die Montageanleitung des Herstellers. Wenn Sie Ihren Rauchwarnmelder montiert und einer abschließenden Funktionsüberprüfung mit positivem Ergebnis unterzogen haben, ist er betriebsbereit.
Seien Sie sich bewusst, dass Täuschungsalarme durch Kochdämpfe ausgelöst werden können. Schalten Sie in diesem Fall den Melder stumm und lüften Sie. Aufmerksame Nachbarn sollten Sie in solchen Fällen informieren, bevor Sie die Feuerwehr rufen. Bei Rauchwarnmeldern mit austauschbaren Batterien, sollten Sie wissen, was beim Batterie-Störungssignal zu tun ist.
Achten Sie auch darauf, dass der Rauchwarnmelder in keinem Fall abgedeckt werden darf.
Eine geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder kennt die grundlegenden Eigenschaften von Brandrauch und kann mit diesem Hintergrundwissen unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort entscheiden den richtigen Rauchwarnmelder gem. den Herstellervorgaben optimal einzubauen und zu warten.
Auch hier ist die Montageanleitung des Herstellers sowie der Montageuntergrund zu beachten. I.d.R. schreibt diese eine Montage mit zwei Dübeln und Schrauben vor.
Klebepads dienen lediglich als Befestigungshilfe z.B. bei der Befestigung des Melders mit einer „Zentralschraube“. Das Klebepad soll dabei das Verdrehen des Sockels beim Einsetzen des Melders verhindern. Auch diese Art der Montage darf nur erfolgen, wenn der Hersteller diese in seiner Bedienungsanleitung erlaubt. Wir übernehmen keine Haftung für Klebepads und für die damit befestigten Melder. Ebenso verweisen wir darauf, dass der Monteur ggf. auch für restaurative Schäden an Decken, die durch Klebepads entstehen (z.B. wenn der Melder ersetzt oder versetzt werden soll), haftbar gemacht werden kann.
Befestigen Sie den Rauchwarnmelder per Klebepad und dieser fällt herrunter, darf der Melder nicht mehr verwendet werden, da er möglicherweise beschädigt ist und im Brandfall nicht mehr rechtzeitig alarmiert.
Entfernen Sie den Rauchwarnmelder, damit er nicht durch Streicharbeiten oder eine hohe Staubentwicklung verschmutzt und hängen Sie ihn im Anschluss an die Tätigkeiten wieder auf. Wichtig dabei ist, in keinem Fall darf der Rauchwarnmelder überstrichen oder beschädigt werden. Bitte beachten Sie, der Melder muss nach der Montage erneut einer Funktionsprüfung unterzogen werden.
Bei funkvernetzten Rauchwarnmeldern – wie dem ST-630 – müssen Sie darauf achten, den Melder beim Abnehmen aus dem Netzwerk abzumelden und ihn bei der Inbetriebnahme wieder anzumelden. Geschieht dies nicht, leert sich die Batterie der anderen Rauchwarnmelder des Netzwerks rasant, da diese permanent versuchen, den fehlenden Melder „zu finden“. Sie sollten in jedem Fall immer die Bedienungsanleitung beachten.
Nach der Anwendungsnorm DIN 14676 muss der Melder nach 10 Jahren ausgetauscht werden, da das Material in der Regel ermüdet und die Sicherheit nicht mehr gegeben ist.
Auch die Produktnorm DIN EN 14604 sieht eine maximale Verwendungsdauer von 10 Jahren vor.
Drücken Sie einfach den Testknopf. Piept der Melder und blinkt zeitliche versetzt eine LED (Melder abhängig) wird die Funktionsfähigkeit bestätigt.
In der Regel funktionieren Rauchwarnmelder nach dem optischen Prinzip bzw. Streulichprinzip:
Normalzustand | Raucheintritt |
In der Rauchkammer werden regelmäßig Lichtstrahlen von der Leuchtidiode gesendet. Im Normalzustand treffen diese Lichtstrahlen nicht auf die Fotolinse. | Tritt Rauch in die Messkammer, werden die ausgesendeten Lichtstrahlen gebrochen und treffen auf die Fotolinse. Der akustische Alarm wird ausgelöst. |
Bevor ein Alarm ausgelöst wird, muss erst eine gewisse Rauchkonzentration in der Messkammer erreicht werden. So wird verhindert, dass bei leichtem Rauch z.B. von Zigaretten es zu einem Fehlalarm kommen kann.
Modernste Rauchmelder wie der die Melder FireAngel ST-620 und ST-630 sind für doppelte Sicherheit mit einem thermo-optischen Detektionsverfahren ausgestattet. Die optischen Sensoren messen die Konzentration der Rauchpartikel, während die thermischen Sensoren die Temperaturveränderungen erfassen. So können vor allem Schwel- oder Flüssigkeitsbrände, die am Anfang noch keine große Rauchentwicklung bilden, schneller entdeckt werden. Ein lebensrettender Vorsprung entsteht.
Nur ein regelmäßig gewarteter Rauchwarnmelder reduziert Fehlalarme und stellt Sicherheit her. In Ländern mit Rauchwarnmelderpflicht ist eine jährliche Wartung zudem vorgeschrieben. Auch die Bedienungsanleitung des Herstellers sollte beachtet werden.
Nein. Es liegt in der Entscheidung des Verantwortlichen für die Wartung, der Empfehlung der DIN 14676 zu folgen und ein zertifiziertes Fachunternehmen mit Montage und Wartung der Rauchwarnmelder zu beauftragen. Geprüfte Fachkräfte für Rauchwarnmelder sind mit der Projektierung, Installation und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern betraut und haben den Nachweis Ihrer Kompetenz durch eine Prüfung erbracht. Außerdem sind sie verpflichtet, alle 5 Jahre ihr Wissen zu aktualisieren. Außerdem erbringt die geprüfte Fachkraft mittels Protokoll den Nachweis, dass der gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen wurde. Im Schadensfall kann der Vermieter/Eigentümer so eine entsprechende Dokumentation vorlegen.
Beachten Sie hierzu die Bedienungsanleitung. Sie regelt, wie oft und was zu tun ist. In Ländern mit Rauchwarn-melderpflicht muss der Melder zudem einmal jährlich einer Funktions- und Sichtprüfung unterzogen werden.
Hierzu gibt es keine gesetzliche Regelung. Es ist aber empfehlenswert dieses zu tun. So kann im Schadensfall bei dem Versicherungsunternehmen nachgewiesen werden, dass die Rauchwarnmelderpflicht eingehalten wurde und der verpflichtenden Wartung nachgekommen wurde.
Gem. DIN 14676 sind mindestens folgende Aufgaben durchzuführen:
bei Standalone Rauchwarnmeldern (unvernetzte Melder):
Zusätzliche Aufgabe bei vernetzten Meldern
Die Funktionsprüfung erfolgt immer unter Berücksichtigung der Bedienungsanleitung der Hersteller.
Dies ist abhängig vom Meldertyp. Bei Rauchwarnmeldern mit austauschbarer Batterie muss diese gemäß den Angaben des Herstellers gewechselt werden, während bei 10-Jahresmeldern die Batterie fest integriert ist und mind. 10 Jahre hält, bevor der Melder ausgetauscht werden muss.
Rauchwarnmelder zeigen über einen Signalton und/oder Leuchtdiode bzw. Leucht-LED an, dass die Batterieleistung schwächer wird.
Die Lebensdauer der Batterie ist von vielen Faktoren abhängig. Bitte beachten Sie, dass Schmutz, falsche Bedienung und Montage, die Lebensdauer der Batterie beeinträchtigen und zu Fehlalarmen führen können.
Wer kennt es nicht: Die Batterien der Fernbedienung sind leer und es wird schnell nach Ersatz gesucht; praktisch wäre es doch, dann die Batterien des Melders einfach zu verwenden. Damit so etwas nicht zu Lasten der Sicherheit geht, empfehlen sich 10-Jahresmelder. Hier ist die Batterie fest integriert und kann nicht entnommen werden.
Ein Fehlalarm liegt vor, wenn der Melder Rauch detektiert und alarmiert, obwohl es nicht brennt. Dann wurde der Alarm durch eine andere Ursache ausgelöst wie bspw. scharfes Anbraten.
Stellen Sie in einem solchen Fall zunächst sicher, dass definitiv keine Brandquelle vorliegt. Drücken Sie anschließend die Stummschalttaste (wenn vorhanden) oder entfernen Sie die Batterie. Entfernen Sie die Störquelle, indem Sie z.B. lüften. Ihr stummgeschalteter Melder aktiviert sich nach ca. 10 min von selbst.
Es gibt Geräte, bei denen in einem solchen Fall, die Batterie entnommen werden müssen (bei 10 Jahresmeldern ist die Batterie nicht entnehmbar). Vergessen Sie nicht, diese später wieder einzulegen, um das Gerät wieder in Betrieb zu nehmen.
Eine Störungsmeldung, die bei hochwertigen Geräten sehr selten auftritt, liegt vor, wenn das Gerät nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert und es daher einen Alarm oder eine Störungssignal auslöst.
Störungsmeldungen können unterschiedliche Ursachen haben. Auf unserer Website www.jockel.de finden Sie eine Checkliste. Schauen Sie zunächst, ob eine dieser Ursachen vorliegt, um zu überprüfen, ob ein Reklamationsgrund vorliegt.
Am besten, Sie kaufen einen Rauchwarnmelder direkt beim Fachhändler. Hier erhalten Sie eine individuelle Beratung und wenn Sie es wünschen ebenfalls die Installation sowie die Protokollierung der Installation und ggf. Wartung. Kontaktieren Sie uns, wir nennen Ihnen gerne Ihren Brandschutzfachhändler in der Nähe. Dieser berät sie umfassend und kompetent zum Thema „Brandschutz“.
Empfehlenswert sind generell 10-Jahresrauchwarnmelder. Sie sind mit einer Long-Life-Batterie ausgestatte, so dass der lästige Batteriewechsel einfach entfällt. Auf die Jahre gerechnet sind sie daher sogar günstiger und schützen, durch die Verwendung von nur einer Batterie, die Umwelt. Zudem sind sie mit weiteren Funktionen ausgestattet, wie z.B. einer großen Stummschalttaste, die man mit einem Besenstiel vom Boden her bedienen kann.
Ein Rauchwarnmelder, der heute in Deutschland gehandelt werden darf, muss der Produktnorm EN 14604 entsprechen und mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein. Allerdings ist das CE-Kennzeichen kein Qualitätskriterium. Daher empfehlen wir unbedingt darauf zu achten, dass die Melder ebenfalls ein Prüfzeichen von VdS oder KRIWAN Testzentrum tragen. Hochwertige Rauchwarnmelder erkennen Sie zusätzlich am Q-Label. Dieses Zeichen dient der Orientierung und kennzeichnet 10-Jahresrauchwarnmelder, die für den Langzeiteinsatz besonders geprüft worden sind.
Alle in diesem Auftritt enthaltenen Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert. Sie können dennoch ausdrücklich nur ohne jede Gewähr zur Verfügung gestellt werden. Irrtümer vorbehalten.
Produkte
Service
Unternehmen
Akademie
PFOA & PFAS
Kontakt
Social Media
Rechtliches
© Copyright 2024 Feuerschutz JOCKEL GmbH & Co. KG
Bei den abgebildeten Produkten handelt es sich um Beispiele. Die Größenverhältnisse der Produkte vermitteln, obwohl sie nebeneinander abgebildet sind, nicht die tatsächlichen Unterschiede in den Abmessungen. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abweichungen von abgebildeten Produkten sind möglich. Stand Januar 2024.