Stand der Dinge
bei der PFAS-Regulierung.

Update.

Verbot von PFAS/PFHxA in Feuerlöschschäumen: Was Sie wissen müssen.

Die Europäische Kommission hat die PFHxA-Verordnung (EU) 2024/2462 veröffentlicht, die ab 2026 wesentliche Einschränkungen für den Einsatz von PFAS-haltigen Feuerlöschschäumen mit sich bringt. Dies betrifft spezifische Anwendungen, während eine allgemeine PFAS-Regulierung, die tragbare Feuerlöscher einschließt, bereits geplant ist. Der Handlungsdruck ist jetzt größer denn je – die Zeit für den Wechsel auf fluorfrei Alternativen ist gekommen.

1. PFHxA-Verordnung 2024: Neue Beschränkungen ab 2026

Ab dem 10. April 2026 dürfen PFHxA-haltige Löschschäume in bestimmten Bereichen nicht mehr verwendet werden, wenn sie die folgenden Grenzwerte überschreiten:

• 25 ppb für PFHxA und deren Salze
• 1000 ppb für PFHxA-verwandte Stoffe

Zu den betroffenen Anwendungen gehören Feuerlöschschäume für Ausbildungszwecke, öffentliche Feuerwehren und ab 2029 auch die Zivilluftfahrt.

2. Allgemeine PFAS-Beschränkung in Planung

Zusätzlich zur PFHxA-Verordnung ist eine umfassende PFAS-Regulierung in Vorbereitung, die auch tragbare Feuerlöscher betreffen wird. Dies zeigt deutlich, dass ein Wechsel auf PFAS-freie Alternativen notwendig ist.

3. Unsere fluorfrei Alternativen

Wir bieten bereits leistungsstarke, PFAS-freie Löschmittel an. Zusätzlich haben wir Umrüstsätze für Kartuschen-Feuerlöscher im Angebot, sofern diese noch nicht ausgelöst wurden.

Nutzen Sie die Gelegenheit, jetzt auf zukunftssichere, umweltfreundliche Lösungen umzusteigen. Wir stehen Ihnen dabei gerne mit unserer Erfahrung zur Seite.

Für weiterführende Informationen zur PFHxA-Verordnung (EU) 2024/2462 und deren Auswirkungen auf Textilien, Leder und Lebensmittelverpackungen, lesen Sie unseren aktuellen Blog-Artikel und erfahren Sie, wie Sie sich optimal auf die neuen Regelungen vorbereiten können: Zum Artikel

Mit Blick auf die Zukunft des Brandschutzes und unserer Umwelt möchten wir Sie über eine wichtige Entwicklung informieren, die jeden Betrieb betrifft: das bevorstehende Verbot von PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen). PFAS werden auch „forever chemicals“ genannt, da diese von der Umwelt nur sehr schwer abgebaut werden können. Nach aktuellem Stand, werden nach Inkrafttreten dieser Regulierung innerhalb von fünf Jahren die Verwendung aller PFAS-haltigen Feuerlöschschäume vollständig verboten sein.

Aktueller Stand der Regulierung.

Die Europäische Union strebt an, die Verwendung von PFAS aufgrund ihrer langanhaltenden negativen Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit einzuschränken. Diese Chemikalien sind in einer Vielzahl von Produkten vorhanden, z.B. in Haushaltsgeräten, Kleidung, Nahrungsmittelverpackungen, Körperpflegeprodukten, Tefflonprodukten, Chip- & Elektroindustrie als auch in der E-Mobilität, einschließlich in Feuerlöschschäumen, und stehen im Fokus wegen ihrer schwer abbaubaren und potenziell gesundheitsgefährdeten Eigenschaften. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat Empfehlungen für Übergangsfristen vorgelegt, die es der Industrie ermöglichen sollen, sich auf fluorfreie Alternativen umzustellen, ohne den Brandschutz zu beeinträchtigen. Besonders betont wird die Notwendigkeit, die Emissionen von PFAS in die Umwelt zu minimieren und gleichzeitig die Sicherheit zu gewährleisten.

Aktuell beschriebene Übergangsfristen.

  • Sechs Monate nach dem Inkrafttreten des Verbots ist das Inverkehrbringen von Feuerlöschern, die PFAS/PFHxA enthalten, nicht mehr gestattet.

 

  • Innerhalb von fünf Jahren nach der Einführung des Verbots ist die Nutzung von Feuerlöschern, die PFAS/ PFHxA enthalten, nicht mehr gestattet.

 

  • Für die Schifffahrt könnte eine Ausphasungsfrist von fünf Jahren vorgeschlagen werden.

 

  • Feuerwehren von: Flughäfen, Bundeswehr, Offshore- und Onshore, Öl- / Gas- und Kraftwerken, Müll-Deponien, Lebensmittel- als auch Metall-Produktionen sowie der Verarbeitenden Industrie könnte eine Übergangsfrist von 10 Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung eingeräumt werden.

Aufgrund der vorliegenden Informationen und der aktuellen Regulierungsdiskussionen gehen wir davon aus, dass das Verbot von PFAS/ PFHxA-haltigen Feuerlöschschäumen voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2025 veröffentlicht werden könnte.

Es ist wichtig zu betonen, dass diese Einschätzung auf den momentan zugänglichen Quellen basiert und eine offizielle Bestätigung durch die Europäische Union oder einzelne Mitgliedstaaten noch aussteht. Trotz dieser Ungewissheit sind wir überzeugt, dass die Richtung hin zu einem Verbot klar ist.

Unsere Maßnahmen und Empfehlungen.

In Erwartung dieser Änderungen haben wir bereits begonnen, unser Produktangebot anzupassen, um fluorfreie Feuerlöschmittel zu integrieren, die bereits heute den bevorstehenden Regulierungen entsprechen und zugleich effektiven Brandschutz bieten. Wir sind fest davon überzeugt, dass diese Umstellung nicht nur eine gesetzliche Anforderung erfüllt, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz und zur öffentlichen Gesundheit leistet.

Wir empfehlen unseren Kunden, die bevorstehenden Änderungen aktiv zu begleiten und die Einführung fluorfreier Alternativen in Betracht zu ziehen. Unser Team steht Ihnen zur Seite, um Sie bei der Auswahl und Implementierung der geeigneten Lösungen zu unterstützen.

Aktionsschritte für Ihren Betrieb.

  • Bewertung des Bestands: Überprüfen Sie Ihre aktuellen Feuerlöschmittel und identifizieren Sie jene, die PFAS/ PFHxA enthalten.
  • Planung der Umstellung: Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
  • Beratung und Unterstützung: Nutzen Sie unsere Expertise, um die optimalen PFAS/ PFHxA-freien Lösungen für Ihren Bedarf zu finden.

 

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen in unsere Produkte und Dienstleistungen und für Ihr Engagement, mit uns zusammen für einen nachhaltigeren und sichereren Brandschutz zu arbeiten. Bitte zögern Sie nicht, uns für weitere Informationen oder Unterstützung zu kontaktieren.

Anpassung der Versicherungsverträge an PFAS-Risiken.

Versicherer bereiten sich zunehmend darauf vor, ihre Policen an die Risiken im Zusammenhang mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) anzupassen. Insbesondere geht es dabei um die Einführung spezifischer Ausschlussklauseln für PFAS-bezogene Schäden. PFAS, oft als „ewige Chemikalien“ bezeichnet, stehen im Fokus von Umweltvorschriften und rechtlichen Auseinandersetzungen, was zu erheblichen Haftungs- und Regulierungsstreitigkeiten führt. Versicherer haben begonnen, solche Ausschlussklauseln in ihre allgemeinen Haftpflichtversicherungen (CGL) aufzunehmen, um Ansprüche im Zusammenhang mit PFAS-Schäden explizit auszuschließen.

Für Unternehmen, die potenziell von PFAS-bezogenen Ansprüchen betroffen sind, ist es daher ratsam, ihre bestehenden und früheren Policen sorgfältig zu überprüfen und zusammen mit Anwälten mögliche Deckungsbereiche zu identifizieren sowie zukünftige Versicherungsbedürfnisse im Hinblick auf PFAS-Risiken abzuschätzen

Was muss ich bei bevorstehendem Löschmitteltausch meiner Schaumfeuerlöscher beachten?

Angesichts des bevorstehenden Verbots von PFAS/ PFHxA haltigen Löschmitteln raten wir dringend davon ab, solche Mittel weiterhin für Nachfüllungen zu verwenden. Stattdessen empfehlen wir den Wechsel auf fluorfreie Löschmittelalternativen. Dies stellt nicht nur eine nachhaltigere, sondern auch eine ökonomischere Option dar.

Ja, die Umrüstung von Feuerlöschern, die aktuell PFAS/ PFHxA-haltige Schaumkartuschen verwenden, ist unter bestimmten Vorraussetzungen durchführbar.

Geräte mit einer fertigen Schaumlösung können nicht umgerüstet werden, da sich die Innenbeschichtung mit dem Fluor angereichert hat.

Wir beraten Sie gerne zu den Umrüstungsmöglichkeiten.

Beim Umgang mit PFAS ist besonders darauf zu achten, persönliche Schutzausrüstung zu tragen und die Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Produkte genau zu beachten. Regelmäßige Schulungen und Informationsveranstaltungen für Mitarbeiter helfen, das Bewusstsein zu schärfen und sichere Arbeitspraktiken zu fördern.

PFAS werden in einer Vielzahl von Industrie- und Verbraucherprodukten eingesetzt, darunter in Feuerlöschschäumen, Antihaft-Kochgeschirr, wasser- und schmutzabweisenden Stoffen, bestimmten Kosmetika und in der Elektronikindustrie für bestimmte Verarbeitungsprozesse.

Unternehmen sollten Verfahrensanweisungen entwickeln, die den sicheren Umgang mit PFAS regeln, einschließlich spezieller Lagerungs-, Handhabungs- und Entsorgungsvorschriften. Zudem ist eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung dieser Protokolle erforderlich, um Konformität mit den neuesten Sicherheits- und Umweltstandards zu gewährleisten.

Für die Entsorgung von PFAS-haltigen Materialien müssen spezialisierte Verfahren und zertifizierte Entsorgungsunternehmen eingesetzt werden. Dies beinhaltet oft die thermische Behandlung oder andere Technologien, die sicherstellen, dass PFAS nicht in die Umwelt gelangen.

Um festzustellen, ob ein Feuerlöscher Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) enthält, ist es ratsam, die Produktinformationen und das Sicherheitsdatenblatt des Herstellers zu konsultieren. PFAS werden häufig in Löschschäumen verwendet, besonders in solchen, die für die Bekämpfung von Bränden brennbarer Flüssigkeiten und Gase (Brandklasse B) entwickelt wurden. Diese Chemikalien helfen effektiv dabei, das Feuer schnell zu ersticken, indem sie eine schützende Barriere zwischen der brennbaren Substanz und der Luft schaffen. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihr Feuerlöscher PFAS enthält, empfiehlt es sich, direkt mit uns in Kontakt zu treten.

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